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Vogelschutz

Vogelschutz

Viele heimische Vogelarten beginnen schon zeitig im Jahr mit dem Nestbau und Aufzucht der Jungen. Um einmal nur einige Arten zu nennen, die wohl den Meisten bekannt sein dürften, wären da der Zaunkönig, das Rotkelchen, unsere singfreudige Amsel, Buchfinken und Meisen. Sie starten schon früh im März mit dem Nestbau. Sehr beliebt sind dabei Hecken und Gebüsche.

Und da nun in Deutschland alles rechtlich geregelt ist, so gibt es natürlich auch für diesen Part eine rechtliche Regelung. Mit Wirkung vom 01. März 2010 wurde verfügt, dass die bisher nur landesrechtlichen Vorschriften, die den Schutz der Vogelwelt während der Brutzeit regelten, nunmehr, zumindest in abgewandelter Form, den Inhalt des neuen Bundesnaturschutzgesetzes bilden.

Dieses Gesetz regelt daher unter anderem den Schnitt von Hecken, Gebüschen, Bäumen und anderen Gehölzen. Es ist verboten Diese in der Zeit vom 01.März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen.

Ausgenommen von dem Verbot sind Form- und Pflegeschnitte. Ebenso dürfen Aktionen die durch die Behörden angeordnet werden und im öffentlichen Interesse stehen und zu keiner anderen Zeit oder anderen Weise durchgeführt werden können, ausgeführt werden.

Auch bei genehmigten Bauvorhaben sollte in der Schutzfrist nur entfernt werden was für das Bauvorhaben momentan unumgänglich ist. Und auch dann sollte man eine größtmögliche Rücksichtnahme unseren gefiederten Freunden gegenüber walten lassen.

Aus diesem Grund sollten alle darauf achten, bis spätestens Ende Februar ihre Gehölze geschnitten zu haben. Denn in einer intakten Natur fühlt sich auch der Mensch wohl und sei das Stück Natur eben auch nur der eigene Garten. Auch unsere Kinder werden sich sicherlich freuen, wenn sie ihren Kindern auch weiterhin die heimischen Vögel aus ihrer eigenen Kindheit zeigen können.

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