Wenn man sich für einen Kleingarten entscheidet, so möchte man natürlich auch wissen mit welchen Kosten im Jahr zu rechnen sei, bzw. welche Zahlungen noch zusätzlich zu den laufenden Jahreszahlungen anfallen.
Beim Pächter ist das Zeitschriften-ABO verpflichtend, da es nach Jahresmitgliederversammlungsbeschluß den Fachberater in unserem Verein ersetzt. Das passive Mitglied und das Familienmitglied kann die Zeitschrift abonnieren, muss es aber nicht.
Treten Sie dem Verein bei, egal ob als Bewerber, Familienmitglied oder passives Mitglied, so wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 15,40 € erhoben.
Als Bewerber beträgt der Jahresbeitrag 19,00 €.
Familienmitglieder und passive Mitglieder zahlen 12,00 € Jahrebeitrag.
Das Zeitschriften-ABO kostet 11,00 € im Jahr.
Somit ergeben sich die folgenden Zahlungen im Eintrittsjahr, ungeachtet davon ob sich im laufenden Jahr der Status zum Pächter hin entwickelt. In dem Fall stehen weitere Zahlungen, die Parzelle und Vereinsbeitrag betreffend, an.
Wird eine Parzelle übernommen, so fällt eine weitere einmalige Zahlung an. Das ist die Abstands- zahlung für die Laube, Bepflanzungen, Befestigungen ect. Die Höhe der Abstandszahlung wird durch eine unabhängige Schätzkommission ermittelt. Diese richtet sich nach den Schätzrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein. Die Dinge die nicht nach den Schätzrichtlinien in die Schätzung mit einfließen sind Verhandlungssache - zwischen dem Vor- und Nachpächter.
Zuzüglich zur Abstandssumme kommt dann noch die Schätzgebühr von 62,00 € hinzu. Sie wird zwischen dem Vor- und Nachpächter geteilt.
zusammen also noch einmal 66,50 €
Als Pächter erhöht sich dann der Mitgliedsbeitrag:
Eine jährliche Belastung liegt bei ca. 180,00 € plus dem verbrauchten Wasser, wenn es die 25,00 € Vorauszahlung übersteigen sollte. Wenn weniger Wasser verbraucht wird, erfolgt eine Rückzahlung der nicht verbrauchten Vorauszahlung.
Wird eine Parzelle im laufenden Jahr übernommen, so wird eine bereits gezahlte Pacht anteilig durch den übernehmenden Pächter dem abgebenden Pächter erstattet.
Anmerkung: Der Wert der Parzelle (Laube ect.) erhöht sich nicht mit den Jahren wie bei Immobilien, sondern unterliegt einer Abschreibung. Somit verringert sich der Wert von Jahr zu Jahr. Dieses ist im BundesKleinGartenGesetz so festgeschrieben, damit soll gewährleistet werden, dass sich auch Andere einen Kleingarten leisten können.
* Nur in Kolonien mit Wasserversorgung