Der erweiterte Vorstand setzt sich aus den Vorstandsmitgliedern, den Obleuten der Kolonien, der Bau- und Schätzkommission, sowie den beiden Revisoren zusammen.Das Aufgabengebiet umfasst: a)die Entgegennahme der Berichte über besondere Geschäftsvorgänge, des Berichtes über die Kassenlage sowie Beschlussfassung hierüber. b)die vorläufige Festsetzung des Voranschlages für das neue Geschäftsjahr, vorbehaltlichspäterer Genehmigung durch die Jahresmitgliederversammlung. c)die Genehmigung von Überschreitungen einzelner Positionen des Haushaltsvoranschlages. d)den Beschluss über den Kolonieausbau. e)die Festsetzung der Pachten.Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind, darunter die/der 1. Vorsitzende oder bei deren/dessen Verhinderung die/der 2.Vorsitzende. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des 1.Vorsitzenden, bei deren/dessen Verhinderung die Stimme der/des 2. Vorsitzenden.